
| Wettbewerb in der ambulanten Facharztversorgung |
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Keine Pflicht zum Abschluss von Hausarztverträgen „Wir wollen den fairen Wettbewerb in der ambulanten Versorgung. Und fordern daher, den niedergelassenen Versorgerfacharzt im SGB V zu verankern“, erläutert Dr. Thomas Scharmann, DFV-Bundesvorsitzender, den Inhalt eines neu einzuführenden § 73e SGB V (‚Facharztbasierte Versorgung’). Dies bedeutet gleichzeitig, dass die verhandelnden Regierungsparteien sich mindestens darauf einigen müssen, Krankenkassen nicht mehr zu verpflichten, Hausarztverträge nach §73b SGB V(‚Hausarztzentrierte Versorgung’). „Aus der ‚Muss-Bestimmung’ zum Hausarztvertrag soll eine ‚Kann-Bestimmung’ werden. Damit je nach Krankheitsbild die beste Versorgung für den Patienten angeboten werden kann“, unterstreicht Scharmann. Der Gesetzgeber hat bislang der Tatsache, dass niedergelassene Fachärzte komplexe Krankheitsbilder von der Diagnose und Therapie qualitätsorientiert und kostengünstig betreuen, nicht Rechnung getragen. „Spezialisierung“, so Scharmann, „schließt die breite Versorgung in Diagnose und Therapieeinleitung nicht aus. Wir sind zwar auf bestimmte Organe spezialisiert, aber in der Betreuung der entsprechenden Krankheitsbilder, die den Charakter von Volkskrankheiten haben können, nicht beschränkt.“ Die gegenwärtige Gesetzeslage ist auf die Förderung der Krankenhäuser und der Hausärzte ausgerichtet, Fachärzte kommen im SGB V nur beiläufig vor: „Der Trend ist klar: Hausärztliche Basisversorgung, Verdrängung der niedergelassenen Facharztmedizin aus der ambulanten Versorgung und deren Konzentration in Poliklinik ähnlichen Strukturen oder direkt am Krankenhaus – Holland lässt grüßen“, kritisiert Scharmann.
Verantwortlich: Dr. med. Thomas Scharmann – Bundesvorsitzender DFV – Steinstraße 85 – 81667 München Redaktion: JSpress – Joachim Stier, Rolandstr. 11, 52070 Aachen, Tel.: 0241/559 68 18-4, Fax: -5, Mobil: 0170/2900 88 3
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