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Hausarztverträge können Kassenwechsel trotz Sonderkündigungsrecht verhindern

Kassenwechsel: Sonderkündigungsrecht und Sonderkassenvertrag vertragen sich nicht
München, 01.02.2010 – Nicht allen Versicherten steht im Falle einer Beitragserhöhung bzw. eines Zuschlags ihrer Krankenkasse ein sogenanntes „Sonderkündigungsrecht“, also das Recht auf Kassenwechsel bei Beitragserhöhung, zu. Darauf macht der Deutsche Facharztverband (DFV) aufmerksam.

Betroffen sind Versicherte, die sich z.B. in Hausarztverträge eingeschrieben haben. Ein Kassenwechsel würde dadurch unterbunden. Dies geht aus den Teilnahmeerklärungen für Versicherte, die einem solchen Vertrag beitreten wollen, hervor. „Patienten können in eine Kostenfalle geraten. Vor der Unterzeichnung etwa eines Hausarztvertrages sollten sich die Versicherten daher schriftlich bestätigen lassen, dass keine Zusatzbeiträge erhoben werden“, rät Dr. Thomas Scharmann, Bundesvorsitzender des DFV.


www.deutscher-facharztverband.de
Der Deutsche Facharztverband (DFV) ist der Mitgliederverband, der sich ausschließlich um die Belange niedergelassener Fachärzte kümmert. Die Facharztpraxen mit 60.000 Fachärzten und ihrem Personal – rund 180.000 hochqualifizierte Arzthelferinnen – sind mittelständische Einheiten. Für sie ist der DFV als Vertretung in Organisation und Lobbyarbeit tätig.


Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten

Verantwortlich: Dr. med. Thomas Scharmann – Vorsitzender GFB Bayern – Steinstraße 85 – 81667 München Redaktion: JSpress – Tel.: 0241/559 68 18 -4, Fax: 0241/559 68 18-5, Mobil: 0170/2900 88 3

 

 

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